Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3962
BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00 (https://dejure.org/2001,3962)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2001 - 3 StR 533/00 (https://dejure.org/2001,3962)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2001 - 3 StR 533/00 (https://dejure.org/2001,3962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl - Schreckschußrevolver - Waffe - Gasmunition - Hilflosigkeit - Unterbringung - Entschädigung

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. ... a; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 63; ; StGB § 64; ; StGB § 242 Abs. 1; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; StrEG § 5 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 243 Abs. 1 Nr. 6, § 244 Abs. 1 Nr. 1 a
    Hilflosigkeit infolge Alters; Schreckschuss- und Gaspistole als Waffe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.02.1999 - 3 ARs 1/99

    Begriff der "Waffe" und des "gefährlichen Werkzeuges" beim Schweren Raub

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
    zuzufügen (st. Rspr.; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB: BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302 jew. m.w.Nachw.).

    In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302; anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).

  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 380/98

    Waffe i.S.d. § 250 StGB

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
    zuzufügen (st. Rspr.; vgl. zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB: BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302 jew. m.w.Nachw.).

    In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302; anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
    Etwas anderes gilt, wenn eine krankhafte bzw. auf einer schweren anderen seelischen Abartigkeit beruhende Drogen- oder Medikamentensucht vorliegt, die immer wieder zu einem Zustand führt, -in dem die Schuldfähigkeit als Folge eines Zusammenwirkens von geistigseelischer Störung und alkoholischer Beeinträchtigung oder aktuellem Drogenkonsum zumindest erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 44, 369, 373 ff.; 44, 338, 341 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 63 Rdn. 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.08.1998 - 3 StR 333/98

    Einordnung eines mit Platzpatronen geladenen Gas- und Schreckschussrevolvers in

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
    In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302; anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
  • BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
    Etwas anderes gilt, wenn eine krankhafte bzw. auf einer schweren anderen seelischen Abartigkeit beruhende Drogen- oder Medikamentensucht vorliegt, die immer wieder zu einem Zustand führt, -in dem die Schuldfähigkeit als Folge eines Zusammenwirkens von geistigseelischer Störung und alkoholischer Beeinträchtigung oder aktuellem Drogenkonsum zumindest erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHSt 44, 369, 373 ff.; 44, 338, 341 ff.; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. § 63 Rdn. 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 457/98

    Schwerer Raub; Scheinwaffe; Schreckschußpistole; Verwenden eines gefährlicher

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 3 StR 533/00
    In diesem Falle ist es für die Einordnung des Revolvers als Waffe ohne Belang, ob und wie er in der konkreten Tatsituation eingesetzt wird (vgl. BGHSt 45, 92, 93 f.; BGH NStZ 1999, 301, 302; anders bei Aufmunitionierung mit Platzpatronen: s. etwa BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Waffe 2; BGH NStZ-RR 1999, 102 f.).
  • BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01

    Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren

    War es Gasmunition, stellte die Pistole nur dann ein gefährliches Werkzeug dar, wenn beim Abfeuern das Gas durch den Lauf nach vorn ausgetreten wäre (BGHSt 45, 92, 93; BGH NStZ 1999, 301, 302; BGH, Urt. vom 25, April 2001 - 3 StR 533/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht